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Der Bescheid liegt auf dem Küchentisch, der Alltag hetzt — und plötzlich ist die Frist abgelaufen. Was viele nicht wissen: Mit dem Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist nach § 67 Abs. 1 OWiG wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Ab diesem Moment kann die Behörde die Geldbuße vollstrecken lassen, ohne dass Sie noch regulär Einspruch einlegen können.

Der Bescheid liegt auf dem Küchentisch, das Datum des Verkehrsverstoßes liegt Monate zurück — und prompt kommt die Hoffnung: Ist das vielleicht schon verjährt? Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt seit dem 1. Juli 2026 eine Verfolgungsverjährungsfrist von sechs Monaten nach § 26 Abs. 3 StVG, die zuvor noch bei drei Monaten lag. Diese Frist schützt Sie vor einem ewig schwebenden Verfahren — aber sie läuft nicht immer unkompliziert durch.
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